Beichte

Bei der Beichte bekennen Menschen, dass sie schuldig geworden sind. Ihnen wird die Vergebung Gottes zugesprochen.

Menschen empfinden es als Befreiung, Dinge auszusprechen, die ihnen schwer auf der Seele liegen. Die Sehnsucht nach echter Aussprache, gerade im Schutzraum der Beichte, ist heute stärker als früher, weil die sozialen Netze brüchiger geworden sind.

Häufig erleben Menschen die Konsequenzen ihrer Handlungen als Belastung, sei es in Beziehungen, in der Familie oder im Leben in der Gesellschaft. Oft tun Menschen Dinge, die sie im Nachhinein bereuen. Ein Seelsorgegespräch oder der Besuch eines Gottesdienstes kann dazu dienen, einen Umgang mit eigener Schuld zu finden oder einen Ausweg aus einer schwierigen Situation.
In unserer Kirchengemeinde gibt es die Möglichkeit
1. zur Beichte im Gottesdienst oder
2. zur persönlichen Einzelbeichte:

1. In Gottesdiensten, in denen ein Beichtgebet gesprochen wird, haben Menschen die Möglichkeit, dieses mitzusprechen und zusammen mit der Gemeinde die Vergebung der Schuld zu empfangen. Manche Gottesdienste beginnen mit einem Bußgebet und einer Gnadenzusage. Andere Gottesdienste enthalten ein Gemeinsames Schulbekenntnis („Offene Schuld“). Es gibt christliche Feiertage, die besonders menschliche Schuld in den Blick nehmen, wie zum Beispiel der Aschermittwoch, der Karfreitag oder der Buß- und Bettag.

2. Wer eine persönliche Einzelbeichte ablegen will, kann die Pfarrerin oder den Pfarrer um ein Seelsorgegespräch bitten. Diese Gespräche sind offen oder folgen der Anleitung zur Einzelbeichte (im Evangelischen Gesangbuch Nr. 793). Menschen können von ihrer Schuld erzählen und um Gottes Vergebung bitten. Die Pfarrerin oder der Pfarrer spricht dann die Vergebung Gottes zu.

Evangelische Pfarrerinnen und Pfarrer wahren das Beichtgeheimnis, das gehört zu ihren obersten Pflichten. Auch der Staat achtet das Beichtgeheimnis. Pfarrerinnen und Pfarrer haben das Recht, ihr Zeugnis zu verweigern. Das bedeutet, dass sie nicht verpflichtet sind, gegen einen Menschen vor Gericht auszusagen, dem sie die Beichte abgenommen haben.

Nach evangelischem Verständnis können jeder Christ und jede Christin die Absolution erteilen, also die Vergebung zusprechen (Matthäus 18,18). Nur bei Pfarrerinnen und Pfarrern gilt aber das vom Gesetz anerkannte Beichtgeheimnis.

Am Ende der Beichte steht der Zuspruch der Vergebung Gottes. Christinnen und Christen vertrauen darauf, dass Gott ihnen gnädig ist. Sie glauben, dass Gott Menschen immer wieder als seine geliebten Kinder annimmt, wenn sie es wollen und nach ihm suchen. Das macht die eigene Schuld nicht kleiner, ermöglicht aber einen neuen Anfang im Leben.

Die Beichte ist auch im bekanntesten Gebet der Christenheit, dem Vaterunser, enthalten in dem Satz „Vergib uns unsere Schuld, wie auch wir vergeben unseren Schuldigern“.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an die Pfarrerin oder den Pfarrer.